Warum das Projekt?

Die im März 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert in Artikel 29: “: „…Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen,…

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen..."

 

Warum das Projekt?
Das Bild zeigt eine Abstimmungsrunde

Nach Artikel 4 UN-BRK gelten „die Bestimmungen dieses Übereinkommens ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.“ Die entsprechende Weiterentwicklung dieser Grundsätze zu Pflichtaufgaben von Kreisen oder Gemeinden ist in Schleswig-Holstein bisher durch die Landesregierung über die notwendige Änderung der Kreis- und Gemeindeordnung nicht vollzogen. Insofern wundert es nicht, dass es z.B. im Kreis Segeberg auf kommunaler Ebene keine Beiräte für Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen gibt. Es besteht also erheblicher Handlungsbedarf Menschen mit Behinderung die vorgesehene politische Partizipation konkret zu ermöglichen. Die Projekt greift diese Aufgabe auf.